Das SG Karlsruhe hatte noch mit Beschluss einen monatlichen Anspruch von 34,40 € für Atemschutzmasken zuerkannt. Ferner hat es in sehr deutlichen Worten den Einmalzuschlag von 150 €, der im Mai 2021 zur Auszahlung kommen wird, für sechs Monate als zu gering und verfassungswidrig tituliert. Ferner kritisiert das SG Karlsruhe, dass der Einmalzuschlag von 150 € ein ins Blaue hinein angesetzter Betrag sei.
Insgesamt eine sehr klare Entscheidung, die eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung darstellt!

 

Dagegen hat das Landessozialgericht NRW einen Mehrbedarf abgelehnt. Es ist zu erwarten, dass sich alle Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen an dieser Entscheidung orientieren. Schade!