Nach der Entscheidung des EuGH 17.12.2020 (Az.: C-693/18), wonach der Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen darf, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, hat der Bundesgerichtshof am 19.01.2021 (Az.: VI ZR 433/19) entschieden, dass die unternehmerische Entscheidung Fahrzeuge mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) auszustatten und in den Verkehr zu bringen allein nicht sittenwidrig ist, auch wenn mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt wird. Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzutreten, damit das Verhalten der handelnden Person als besonders verwerflich angesehen wird.
Der Dieselskandal wirft daher weiterhin Fragen auf. Sollten Sie Fragen zum Thema Dieselskandal haben sind Herr Rechtsanwalt Dieckmann und Frau Rechtsanwältin Brauhardt gerne für Sie da und prüfen, ob für Ihr Fahrzeug noch die Möglichkeit besteht Ansprüche gegen den Automobilhersteller geltend zu machen.