Das Bundeskabinett hat am 10.02.2021 einen Gesetzesentwurf beschlossen, welche die Rechte von Verbrauchern hinsichtlich ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte stärkt.
Zum einen sollen Verkäufer von digitalen Geräten verpflichtet werden für die Geräte Updates zu erstellen und den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung soll über einen Zeitraum bestehen, in dem der Verbraucher Updates für seine digitalen Geräte etwa aufgrund von Aussagen in der Werbung, der Verarbeitung oder den Preis des Geräts erwarten darf.
Weiter soll die Vermutung zugunsten der Verbraucher, dass ein Mangel an dem gekauften Gegenstand bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertrages vorlag von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden.
Sollten Sie Gewährleistungsrechte bezüglich von Ihnen erworbenen Gegenständen gegen den Verkäufer geltend machen wollen, stehen Herr Rechtsanwalt Dieckmann, Herr Rechtsanwalt Denkert und Frau Rechtsanwältin Brauhardt gerne zu Ihrer Verfügung, um die Ihnen zustehenden berechtigten Forderungen zu verfolgen.