Verkehrsrecht bei BDD
Wir setzen sowohl Ihre gesamten Ansprüche im Schadensfall durch, helfen Ihnen aber auch wenn Ihnen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, Handyverstöße usw. oder Straftaten wie z.B. Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer vorgeworfen werden.
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Betreuung durch das gegnerische Versicherungsunternehmen oder auf die durch das Internet vermittelten „Rechtskenntnisse“. Wir kennen ihre Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenentschädigung oder Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden usw.