Unternehmen von digitalen Produkten oder von Waren mit digitalen Elementen (wie z.B. Smartphones) sind verpflichtet Updates zur Verfügung zu stellen, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben. Die Verpflichtung zu Updates besteht so lange Verbraucher*innen diese aufgrund von der Art und des Zwecks der Sache erwarten können.
Zudem gilt eine längere Frist für die Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe vorlag. Diese Frist beträgt künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate.