Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto erhöht sich von derzeit 1.260 € auf 1.340 €. Das ist ein Anstieg von 80 €. Eine vergleichbare Erhöhung gab es bisher noch nicht. Damit sind ab dem 01.07.2022 automatisch Zahlungseingänge nach einer Kontopfändung bis zur Höhe von 1.340 € monatlich geschützt.

Weitere Freibeträge für Familien und Unterhaltsverpflichtungen

Auch die weiteren Freibeträge werden erhöht.

Für folgende Personen können weitere Freibeträge eingerichtet werden:

  • Ehefrau/Ehemann im gemeinsamen Haushalt
  • getrennt lebende Ehefrau/Ehemann, wenn Unterhalt gezahlt wird
  • minderjährige Kinder im Haushalt
  • minderjährige Kinder im Haushalt des anderen Elternteils, wenn Unterhalt gezahlt wird
  • volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, wenn Unterhalt gezahlt wird.

Höhe der weiteren Freibeträge

Der Freibetrag für die erste weitere Person wird von 471,44 € auf 500,62 € erhöht.

Für maximal vier weitere Personen wird der Freibetrag von derzeit 262, 65 € auf 278,90 € pro Person erhöht.

Auch diese Erhöhungen treten zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Die erforderliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank wird von uns auf Wunsch erstellt.