Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto erhöht sich von derzeit 1.260 € auf 1.340 €. Das ist ein Anstieg von 80 €. Eine vergleichbare Erhöhung gab es bisher noch nicht. Damit sind ab dem 01.07.2022 automatisch Zahlungseingänge nach einer Kontopfändung bis zur Höhe von 1.340 € monatlich geschützt.
Weitere Freibeträge für Familien und Unterhaltsverpflichtungen
Auch die weiteren Freibeträge werden erhöht.
Für folgende Personen können weitere Freibeträge eingerichtet werden:
- Ehefrau/Ehemann im gemeinsamen Haushalt
- getrennt lebende Ehefrau/Ehemann, wenn Unterhalt gezahlt wird
- minderjährige Kinder im Haushalt
- minderjährige Kinder im Haushalt des anderen Elternteils, wenn Unterhalt gezahlt wird
- volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, wenn Unterhalt gezahlt wird.
Höhe der weiteren Freibeträge
Der Freibetrag für die erste weitere Person wird von 471,44 € auf 500,62 € erhöht.
Für maximal vier weitere Personen wird der Freibetrag von derzeit 262, 65 € auf 278,90 € pro Person erhöht.
Auch diese Erhöhungen treten zum 1. Juli 2022 in Kraft.
Die erforderliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank wird von uns auf Wunsch erstellt.