Eine Einbauküche fällt unter den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung (VGB 2002), so dass LG Dortmund in einer Entscheidung.

Falls es also zu einem Wasserschaden oder Feuer kommt, ist nicht die eventuell fehlende Hausratversicherung, sondern die fast immer bestehende Gebäudeversicherung zuständig.

Lassen Sie sich hierzu von RA Dieckmann oder RA Denkert beraten.